Digitalisierungsförderung Bayern 2026: So nutzen KMU den Digitalbonus und weitere Zuschüsse
Der Digitalbonus Bayern bietet bis zu 30.000 € Zuschuss für Digitalisierungsprojekte. Erfahren Sie, welche Förderungen es gibt, wer antragsberechtigt ist und wie Sie erfolgreich beantragen.
Digitalisierung ist für kleine und mittlere Unternehmen längst kein optionales Zukunftsprojekt mehr — sie ist ein handfester Wettbewerbsfaktor. Wer Aufträge noch per Fax entgegennimmt, Kundendaten in Excel-Listen pflegt oder Rechnungen manuell erstellt, verliert jeden Tag Zeit und Geld gegenüber Wettbewerbern, die ihre Prozesse bereits digitalisiert haben.
Der Freistaat Bayern hat das erkannt und fördert Digitalisierungsprojekte aktiv — unter anderem mit dem Digitalbonus Bayern, der Zuschüsse von bis zu 30.000 Euro bietet. Trotzdem nutzen viele Unternehmen in Oberfranken diese Möglichkeit nicht. Manche kennen das Programm nicht, andere scheuen den Antragsprozess oder wissen nicht, ob ihr Vorhaben überhaupt förderfähig ist.
Dieser Artikel gibt Ihnen einen vollständigen Überblick: Welche Förderungen es gibt, wer antragsberechtigt ist, was gefördert wird — und was nicht — und wie Sie den Antrag erfolgreich stellen.
Digitalbonus Bayern: Das wichtigste Förderprogramm im Überblick
Der Digitalbonus Bayern ist das zentrale Förderprogramm des Freistaats für die Digitalisierung kleiner Unternehmen. Das Programm wurde im Juli 2024 neu aufgelegt, läuft bis zum 31. Dezember 2027 und ist mit einem jährlichen Budget von 30 Millionen Euro ausgestattet.
Es gibt zwei Varianten:
Digitalbonus Standard
- Zuschuss: bis zu 7.500 Euro (maximal 50 Prozent der förderfähigen Kosten)
- Mindestprojektvolumen: 4.000 Euro
- Zielgruppe: Unternehmen, die bestehende Prozesse digitalisieren oder ihre IT-Sicherheit verbessern möchten
- Typische Projekte: Einführung eines CRM- oder ERP-Systems, Digitalisierung der Auftragsabwicklung, IT-Sicherheitsmaßnahmen
Digitalbonus Plus
- Zuschuss: bis zu 30.000 Euro (maximal 50 Prozent der förderfähigen Kosten)
- Mindestprojektvolumen: 15.000 Euro
- Voraussetzung: Das Projekt muss einen besonderen Innovationsgehalt aufweisen
- Typische Projekte: Einsatz von künstlicher Intelligenz, Robotik, digitale Zwillinge, IoT-Anwendungen
Für beide Varianten gilt: Pro Unternehmen sind maximal zwei Anträge zulässig, und die Umsetzungsfrist beträgt 18 Monate ab Bewilligung.
Wer ist antragsberechtigt?
Die Antragsberechtigung ist klar definiert. Prüfen Sie die folgenden Kriterien, bevor Sie mit der Planung beginnen:
Antragsberechtigt sind Unternehmen, die:
- weniger als 50 Mitarbeiter (Vollzeitäquivalente) beschäftigen
- einen Jahresumsatz oder eine Bilanzsumme von maximal 10 Millionen Euro aufweisen
- eine Betriebsstätte in Bayern haben, in der das Projekt umgesetzt wird
Nicht antragsberechtigt sind:
- Freiberufler (Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater, Architekten etc.)
- Arztpraxen, Kliniken und Pflegeheime
- Landwirtschaftliche Betriebe
- Unternehmen in Insolvenz oder in wirtschaftlichen Schwierigkeiten
Zusätzlich gilt die sogenannte De-minimis-Regelung: Ihr Unternehmen darf innerhalb von 36 Monaten insgesamt nicht mehr als 300.000 Euro an staatlichen Beihilfen erhalten haben. Der Digitalbonus wird auf diese Grenze angerechnet.
Praxis-Tipp: Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Unternehmen antragsberechtigt ist, kontaktieren Sie die zuständige Bezirksregierung. Für Oberfranken ist das die Regierung von Oberfranken in Bayreuth — die Beratung ist kostenlos.
Was wird gefördert — und was nicht?
Dieser Punkt sorgt in der Praxis für die meisten Missverständnisse. Deshalb hier eine klare Übersicht:
Förderfähig
- ERP- und CRM-Systeme: Einführung oder Erweiterung von Software zur Ressourcenplanung und Kundenverwaltung
- Prozessautomatisierung: Digitalisierung manueller Arbeitsabläufe wie Auftragsbearbeitung, Lagerverwaltung oder Rechnungsstellung
- IT-Sicherheit: Firewall-Systeme, Datensicherung, Verschlüsselungslösungen, Penetrationstests
- KI-Projekte (Digitalbonus Plus): Einsatz von künstlicher Intelligenz zur Prozessoptimierung, Qualitätskontrolle oder Datenanalyse
- Cloud-Lösungen: Migration bestehender Systeme in sichere Cloud-Infrastrukturen
- Digitale Schnittstellen: Anbindung von Systemen, API-Entwicklung, automatisierter Datenaustausch
Nicht förderfähig
- Standard-Websites und Online-Shops — diese gelten nicht als Prozessdigitalisierung
- PCs, Laptops, Tablets und Smartphones — reine Hardwarebeschaffung ohne Softwareprojekt
- SEO und Online-Marketing — Marketingmaßnahmen sind keine Digitalisierung im Sinne des Programms
- Ersatzbeschaffungen — der reine Austausch bestehender Hard- oder Software ohne Funktionserweiterung
- Standardsoftware — Lizenzen für Office-Pakete, E-Mail-Programme oder Betriebssysteme
Wichtig: Beratungs- und Schulungsleistungen sind nur förderfähig, wenn sie im direkten Zusammenhang mit einem Umsetzungsprojekt stehen. Sie dürfen maximal 50 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten ausmachen.
Ein ehrlicher Hinweis: Wenn Ihr Hauptziel eine neue Website oder ein Online-Shop ist, ist der Digitalbonus nicht das richtige Förderprogramm. Wir sagen Ihnen das offen, weil Transparenz Vertrauen schafft. Für maßgeschneiderte Weblösungen gibt es andere Wege — sprechen Sie uns gerne an.
So stellen Sie den Antrag: Schritt für Schritt
Der Antragsprozess ist digital, erfordert aber etwas Vorbereitung. Folgen Sie dieser Anleitung, um typische Fehler zu vermeiden:
Schritt 1: ELSTER-Unternehmenskonto einrichten
Seit Mai 2025 ist ein ELSTER-Unternehmenskonto Pflicht für die Antragstellung. Wenn Sie noch keines haben, richten Sie es frühzeitig ein — die Freischaltung kann mehrere Wochen dauern. Dieses Konto ist auch für andere behördliche Vorgänge nützlich, die Einrichtung lohnt sich also doppelt.
Schritt 2: Projekt planen, aber noch nicht starten
Das ist der wichtigste Punkt überhaupt: Beginnen Sie Ihr Projekt nicht vor der Antragstellung. Keine Beauftragung, keine Bestellung, kein Vertrag — nicht einmal ein verbindliches Angebot sollten Sie annehmen. Jede vorzeitige Maßnahme kann dazu führen, dass Ihr Antrag abgelehnt wird. Unverbindliche Kostenvoranschläge sind erlaubt und sogar sinnvoll für die Antragstellung.
Schritt 3: Online-Antrag stellen
Die Antragstellung erfolgt ausschließlich online über das Portal digitalbonus.bayern. Halten Sie folgende Unterlagen bereit:
- Unternehmensdaten und Handelsregisterauszug
- Projektbeschreibung mit Zielen und erwarteten Ergebnissen
- Kostenaufstellung (mindestens ein Angebot eines Dienstleisters)
- De-minimis-Erklärung über bisherige staatliche Beihilfen
Schritt 4: Kontingent beachten
Die Anträge werden in monatlichen Kontingenten vergeben — jeweils am ersten Werktag des Monats ab 10 Uhr. Kontingente können schnell ausgeschöpft sein. Bereiten Sie Ihren Antrag deshalb vollständig vor und reichen Sie ihn zum Stichtag ein.
Schritt 5: Bewilligung abwarten, dann umsetzen
Nach Eingang Ihres Antrags prüft die zuständige Bezirksregierung — für Oberfranken die Regierung von Oberfranken in Bayreuth — Ihre Unterlagen. Die Bearbeitungsdauer liegt in der Regel bei 4 bis 8 Wochen. Erst nach Erhalt des Bewilligungsbescheids dürfen Sie mit der Umsetzung beginnen.
Praxis-Tipp: Nutzen Sie die Wartezeit, um Ihr Projekt detailliert zu planen. Je besser die Vorbereitung, desto reibungsloser die Umsetzung.
Weitere Fördermöglichkeiten für bayerische Unternehmen
Der Digitalbonus ist nicht die einzige Option. Je nach Vorhaben können diese Programme ebenfalls relevant sein:
KfW ERP-Förderkredit Digitalisierung und Innovation
Die KfW-Bankengruppe bietet zinsgünstige Kredite für Digitalisierungsprojekte — mit einem Kreditvolumen von bis zu 25 Millionen Euro und einem möglichen Tilgungszuschuss. Dieses Programm eignet sich besonders für größere Vorhaben, die über den Rahmen des Digitalbonus hinausgehen. Die Beantragung erfolgt über Ihre Hausbank.
BAFA-Förderung für Unternehmensberatung
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert professionelle Unternehmensberatung für KMU mit bis zu 50 Prozent der Kosten — maximal 3.500 Euro. Das umfasst auch Beratung zur Digitalisierungsstrategie. Dieses Programm können auch Freiberufler nutzen, die vom Digitalbonus ausgeschlossen sind.
Mittelstand-Digital Zentrum Franken
Das vom Bundeswirtschaftsministerium geförderte Mittelstand-Digital Zentrum Franken bietet kostenlose Beratung, Workshops und Praxisprojekte rund um Digitalisierung. Besonders wertvoll: Die Experten helfen Ihnen, Ihr Digitalisierungspotenzial zu identifizieren und konkrete Umsetzungspläne zu entwickeln — ohne Kosten und ohne Verpflichtung.
5 Tipps für einen erfolgreichen Förderantrag
Aus der Erfahrung mit Digitalisierungsprojekten kennen wir die Faktoren, die über Erfolg und Misserfolg eines Antrags entscheiden:
1. Denken Sie in Prozessen, nicht in Produkten
Der Digitalbonus fördert keine Softwarelizenzen um ihrer selbst willen. Er fördert die Verbesserung Ihrer Geschäftsprozesse durch digitale Werkzeuge. Beschreiben Sie in Ihrem Antrag nicht, welches Produkt Sie kaufen möchten, sondern welches Problem Sie lösen und wie die Digitalisierung Ihre Arbeitsabläufe konkret verbessert.
Statt: „Wir möchten die Software XY anschaffen.” Besser: „Unsere Auftragsabwicklung erfolgt aktuell manuell per E-Mail und Telefon. Durch die Einführung eines CRM-Systems digitalisieren wir den gesamten Prozess von der Anfrage bis zur Rechnungsstellung, was die Bearbeitungszeit um geschätzt 40 Prozent reduziert.”
2. Beschreiben Sie den Innovationsgehalt (bei Digitalbonus Plus)
Für den Digitalbonus Plus ist ein besonderer Innovationsgehalt erforderlich. Erklären Sie, inwiefern Ihr Projekt über eine Standard-Digitalisierung hinausgeht — etwa durch den Einsatz von KI, maschinellem Lernen oder neuartiger Sensorik. Je konkreter Sie den Innovationsaspekt beschreiben, desto besser.
3. Nichts vorher bestellen oder beauftragen
Dieser Punkt kann nicht oft genug betont werden: Jede Art von vertraglicher Bindung vor der Antragstellung gefährdet Ihre Förderung. Holen Sie unverbindliche Angebote ein, schließen Sie aber keinen Vertrag ab.
4. ELSTER-Unternehmenskonto rechtzeitig einrichten
Die Einrichtung kann bis zu vier Wochen dauern. Beginnen Sie damit also, sobald Sie ein Digitalisierungsprojekt in Erwägung ziehen — nicht erst, wenn Sie den Antrag stellen möchten.
5. Vorab-Beratung bei der Bezirksregierung nutzen
Die zuständige Bezirksregierung bietet kostenlose Vorab-Beratung an. Nutzen Sie dieses Angebot, bevor Sie Ihren Antrag einreichen. Die Berater kennen die häufigsten Ablehnungsgründe und können Ihnen helfen, Ihren Antrag wasserdicht zu formulieren.
Häufig gestellte Fragen zur Digitalisierungsförderung
Kann ich als Freiberufler den Digitalbonus Bayern beantragen?
Nein, Freiberufler sind vom Digitalbonus Bayern ausgeschlossen. Antragsberechtigt sind ausschließlich gewerbliche Unternehmen mit Betriebsstätte in Bayern und weniger als 50 Mitarbeitern. Für Freiberufler gibt es jedoch alternative Fördermöglichkeiten wie die BAFA-Unternehmensberatung, die bis zu 50 Prozent der Beratungskosten übernimmt.
Wird eine Website durch den Digitalbonus gefördert?
Standard-Websites und Online-Shops sind ausdrücklich nicht förderfähig. Der Digitalbonus zielt auf die Digitalisierung interner Geschäftsprozesse ab — etwa die Einführung eines CRM-Systems, die Automatisierung von Arbeitsabläufen oder IT-Sicherheitsmaßnahmen. Eine Website allein gilt nicht als Prozessdigitalisierung.
Wie lange dauert die Bearbeitung eines Digitalbonus-Antrags?
Die Bearbeitungsdauer variiert, liegt aber in der Regel bei 4 bis 8 Wochen nach Eingang des vollständigen Antrags. In Stoßzeiten — etwa kurz nach der monatlichen Kontingentöffnung — kann es auch länger dauern. Planen Sie daher ausreichend Vorlauf ein und beginnen Sie das Projekt keinesfalls vor dem Bewilligungsbescheid.
Kann ich mehrere Förderungen für ein Digitalisierungsprojekt kombinieren?
Grundsätzlich ja, aber mit Einschränkungen. Die Gesamtförderung darf die De-minimis-Grenze von 300.000 Euro innerhalb von 36 Monaten nicht überschreiten. Zudem dürfen die kumulierten Zuschüsse die förderfähigen Kosten nicht übersteigen. Beim Digitalbonus Bayern können Sie maximal zwei Anträge pro Unternehmen stellen.
Wer hilft mir beim Förderantrag?
Die Regierung von Oberfranken berät kostenlos zu den Voraussetzungen und zum Antragsverfahren. Darüber hinaus bietet das Mittelstand-Digital Zentrum Franken kostenlose Beratung zur Digitalisierung. Wenn Sie ein konkretes Digitalisierungsprojekt planen — etwa die Einführung eines CRM-Systems oder die Automatisierung von Prozessen — unterstützen wir Sie bei Digitalwerk gerne bei der Umsetzung.
Fazit: Förderung nutzen, bevor das Budget aufgebraucht ist
Die Förderlandschaft für Digitalisierung in Bayern ist so attraktiv wie selten zuvor. Der Digitalbonus allein stellt 30 Millionen Euro jährlich bereit — doch die Kontingente sind begrenzt und die Nachfrage steigt.
Wenn Sie als kleines oder mittleres Unternehmen in Oberfranken über die Digitalisierung Ihrer Prozesse nachdenken, ist jetzt der richtige Zeitpunkt zu handeln. Nicht, weil es einen künstlichen Zeitdruck gibt, sondern weil jeder Monat mit manuellen Prozessen Sie gegenüber digitalisierten Wettbewerbern zurückfallen lässt.
Die wichtigsten Punkte zusammengefasst:
- Digitalbonus Standard fördert Prozessdigitalisierung mit bis zu 7.500 Euro (50 Prozent Zuschuss).
- Digitalbonus Plus fördert innovative Projekte mit bis zu 30.000 Euro (50 Prozent Zuschuss).
- Antragsberechtigt sind gewerbliche Unternehmen mit unter 50 Mitarbeitern und Betriebsstätte in Bayern.
- Nicht förderfähig sind Standard-Websites, Online-Shops, Hardware und Marketingmaßnahmen.
- Projekt niemals vor Antragstellung beginnen — das ist der häufigste Ablehnungsgrund.
Sie planen ein Digitalisierungsprojekt und möchten wissen, ob Ihr Vorhaben förderfähig ist? Als Digitalisierungspartner in Coburg unterstützen wir Sie bei der Planung und Umsetzung förderfähiger Projekte — von der Prozessautomatisierung über CRM-Systeme bis hin zu KI-gestützten Lösungen. Vereinbaren Sie ein kostenloses Erstgespräch und lassen Sie uns gemeinsam prüfen, welche Fördermöglichkeiten für Sie infrage kommen.
Pascal Krason
Gründer & Entwickler bei Digitalwerk Coburg. Mehr erfahren →